Das 1. Pflegestärkungsgesetz wurde verabschiedet

Auch ein Betreuungsgeld bei Demenz ist vorgesehen

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, umfangreiche Verbesserungen in der Pflege vorzunehmen. Daher wurde das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet und soll zum 01.01.2015 in Kraft treten.

Dazu greift Vater Staat erst einmal den Bürgern in die Tasche und erhöht den Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 3%.

Allerdings werden durch das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 auch deutlich bessere Leistungen versprochen.

Hier finden Sie einige Punkte aus dem neuen Gesetz:

 

Hilfe für pflegende Angehörige

Entlastung pflegende Angehörige

Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen ausgebaut und die Jahrespauschalen sollen miteinander kombiniert werden können. Neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen können auch Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Die Belastung pflegender Angehöriger soll dadurch deutlich gemindert werden. Pflegende Angehörige können sich also Auszeiten nehmen und sollen sich in dieser Zeit um die Finanzierung der Pflege keine Sorgen machen müssen.

Auch die Vereinbarkeit Pflege und Beruf soll verbessert werden, vorgesehen ist eine 10-tägige bezahlte Freistellung vom Beruf für pflegende Angehörige, um die weitere bedarfsgerechte Betreuung z.B. nach Krankenhausaufenthalten in Ruhe organisieren und Begleiten zu können sowie Flexibilität in Akutzeiten zu gewährleisten.


Auch bei Demenz gibt es Entlastung

Kuzzeitpflege Demenz

Durch die Pflegestufe 0 bei Demenz gab es bisher keine namhaften Unterstützungen. Das soll sich ab dem 01.01.2015 ändern. Demenzkranke haben erstmals einen Anspruch auf teilstationäre Tages-und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Betreuung. Bis zu 40 % des Leistungsbetrags kann zukünftig für Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, z.B. Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleitung. Die Maßnahmen werden je nach Ausprägung und Verlauf der Demenz individuell für den Patienten ausgewählt und sollen eine deutliche Entlastung der Angehörigen bedeuten.


Der Zuschuss für den Umbau zum Wohnen mit Barrierefreiheit wird erhöht

Wohnen mit Barrierefreiheit

Der Zuschuss für den barrierefreien Umbau steigt von 2.557,00€ auf 4.000€ pro Maßnahme! Dieser kann sich bei Zusammenwohnen von mehren Anspruchsberechtigten auf bis zu 16.000€ summieren.

Außerdem wird es Fördermittel für die barrierefreie Umgestaltung von ambulanten Wohngruppen für Demenzerkrankte geben.


Auch Heime profitieren

Betreuungsschlüssel wird verbessert

Der Betreuungsschlüssel soll deutlich verbessert werden, die Anzahl der Betreuungskräfte in den Heimen soll von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 aufgestockt werden.

Pflegestärkungsgesetz Teil 2

Auch der Zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes ist angedacht, hier wird eine wesentlich Änderung die Einstufung sein: die bisher 3 Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt. Die Begutachtung soll den individuellen Unterstützungsbedarf berücksichtigen und eine Unterscheidung zwischen körperlichen Beeinträchtigungen und Demenzerkrankung soll wegfallen. Das 2. Pflegestärkungsgesetz geht allerdings mit einer weiteren Anhebung der Beiträge der Pflegeversicherung um 2% einher.

Wann das 2. Pflegestärkungsgesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt, es ist aber noch für die laufende Legislaturperiode vorgesehen.

Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

Hier erfahren Sie, was sich 2015 alles ändert:

www.das-aendert-sich-2015.de

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